Vereinssatzung
Die aktuelle Vereinssatzung finden Sie hier.
Beitragsordnung
Beitrag | Zeitraum | Beitrag ab 01.01.2019 |
---|---|---|
Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Jahr |
monatlich |
9,50 Euro |
Handball - Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Jahr | monatlich | 9,00 Euro |
Aktive ab 18 Jahren |
monatlich |
13,00 Euro |
Förderbeitrag |
monatlich |
7,50 Euro |
Höchstbeitrag Familie (Familienbeitrag)(1) |
monatlich |
25,00 Euro |
Verwaltungsgebühren für Mitglieder ohne SEPA-Lastschriftmandat(2) |
jährlich |
5,50 Euro |
Aufnahmegebühr(3) |
einmalig |
Ein Monatsbeitrag |
Mahngebühr, jeweils pro Mahnstufe 1, 2, und 3(2) | pro Mahnstufe | 5,50 Euro |
Sondereinrichtung "Tennis" zusätzlich zum Beitrag für den Hauptverein | ||
Kinder bis zum vollendetem 15. Jahr(4) | jährlich | 32,00 Euro |
Jugendliche vom 16. bis zum vollendetem 18. Jahr | jährlich | 42,00 Euro |
Aktive ab 18 Jahren | jährlich | 82,00 Euro |
(1) Familienbeitrag: kommt zu Anwendung wenn die Summe der Einzelbeiträge höher liegt als der „Höchstbeitrag Familie“. Als Familie gelten alle Mitglieder eines Haushalts, die unter der gleichen Anschrift angemeldet sind. Beispiele, wann der Familienbeitrag zur Anwendung kommt: zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind, ein Erwachsener/Erwachsene mit mindestens zwei Kindern, keine Erwachsenen aber mindestens drei Kinder usw.
(2) Bei durch eine Bank abgewiesene Lastschrift wird die Zahlungsweise auf Rechnung umgestellt. In so einem Fall erhält das Mitglied eine Rechnung für das gesamte Jahr inklusive einer Verwaltungsgebühr und Mahngebühr. Nach erfolgter Bezahlung kann für das Folgejahr wieder auf das SEPA-Lastschriftmandat umgestellt werden.
(3) Aufnahmegebühr wird pro Mitglied erhoben. Kommt der Familienbeitrag zur Anwendung, wird unabhängig davon die Aufnahmegebühr auch für jedes neue Mitglied erhoben.
(4) Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen sind für Kinder und Jugendlichen zwischen 4 und 15 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien möglich. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen im Jugendbereich (Zuschüsse Kinder und Jugendliche).
Wichtige Hinweise
Beitrag
Bei Bezahlung per Überweisung (auf Rechnung) sind der Beitrag (im Eintrittsjahr inkl. der Aufnahmegebühr) und die Verwaltungsgebühr in einem Betrag für das laufende Jahr fällig. In der Regel ist es der erste Februar eines laufenden Jahres. Bei neuen Mitgliedern werden die Beiträge in der Regel zum 1. des auf den Eintritt folgenden Monats per Rechnung fällig.
Bei Bezahlung per SEPA-Lastschriftmandat kann gewählt werden zwischen viertel-, halb- und ganzjähriger Zahlweise (gilt nicht für Sondereinrichtung „Tennis“ und eventuelle Abteilungsbeiträge – hier sind die Beiträge in der Regel jährlich fällig). Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an. Die Beträge werden entsprechend den Weisungen des Mitglieds eingezogen. Regelmäßige Termine sind in der Regel der 1.2., 1.4., 1.7. und 1.10. eines laufenden Jahres. Beim Eintritt im 4. Quartal eines Jahres wird der erste Beitrag in der Regel in der letzten Dezemberwoche des betreffenden Jahres eingezogen.
Sonderfall Kurzzeitmitgliedschaften: Bei einer Kurzzeitmitgliedschaft unter sechs Monaten wird der Beitrag in einem Betrag eingezogen, ansonsten entsprechend der Weisung des Mitglieds.
Wenn sich eine Bankverbindung geändert hat oder das Konto nicht gedeckt ist, wird die Lastschrift durch die kontoführende Bank zurückgewiesen und der Verein wird mit Gebühren belastet. Diese sind dann vom Mitglied zu tragen. Der Verein ist auf die Beiträge angewiesen. Jede nicht rechtzeitig bezahlte Rechnung oder abgewiesene Lastschrift verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Wenn ein Mitglied mit dem Einzug oder der Beitragshöhe nicht einverstanden ist, kann beim SEPALastschriftverfahren der eingezogene Beitrag innerhalb einer Frist von 8. Wochen über die kontoführende Bank zurückgefordert werden. Bevor jedoch eine Rückforderung beauftragt wird, ist es auf jeden Fall ratsam, sich vorher mit dem Verein in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu klären – telefonisch, per Email oder Fax.
Umzug oder geänderte Bankverbindung
Eine geänderte Anschrift und/oder Bankverbindung ist an den Verein unverzüglich zu melden. Bei geänderter Anschrift telefonisch, per Email oder Fax, bei geänderter Bankverbindung in jedem Fall schriftlich mit gültiger Unterschrift, da ein neues SEPA-Lastschriftmandat angelegt werden muß.
Beendigung der Mitgliedschaft
Hierbei ist die Satzung, insbesondere §§ 4 ff. zu beachten. Ein Austritt entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung im laufenden Kalenderjahr. Der Austritt ist nur durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle möglich. Für ein laufendes Jahr endet die Kündigungsfrist am 30. September. Wird diese Frist versäumt, ist dann noch der Beitrag für das Folgejahr fällig.
WEITERE WICHTIGE HINWEISE
Unfallmeldung
Sportunfälle sind binnen 3 Tagen nach der sofortigen ärztlichen Behandlung bei Ihrem Übungsleiter zu melden.
Spenden
Um all unsere notwendigen Renovierungsarbeiten und Anschaffungen fortzusetzen, sind wir immer wieder auf Spenden angewiesen. Spenden können jetzt direkt auf unser Konto eingezahlt werden. Bei Spenden bis € 50,– gilt der Einzahlungsbeleg. Für Spenden über € 50,– erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Spendenquittung.
Pluspunkt Gesundheit
Für alle unsere Mitglieder, die eines unserer Dauerprogramme besuchen, darf der Verein eine Bestätigung im Krankenkassen-Bonusheft unterschreiben. Bei den separat angebotenen Wirbelsäulenkursen/ Rückfitness werden des weiteren entsprechende Bestätigungen zur Kostenbeteiligung der Krankenkassen ausgestellt.
Rückfragen
Fragen zur Beitragsordnung richten Sie bitte per Fax oder Email an die Geschäftsstelle des Vereins. Telefonisch ist das Büro unter der Nummer 0621-895793 an Freitagen i.d.R. zwischen 15.00-17.00 Uhr erreichbar.